Die Wohnsiedlung ist genossenschaftlich organisiert. Durch den Kauf eines Anteilscheins werden die Mieterinnen zu Genossenschafterinnen und erhalten Mitbestimmungsrechte.

Als Genossenschaftsmitglieder werden die Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung zu Miteigentümern des Wohnraums und tragen Mitverantwortung für die Genossenschaft.

Ziele

Mit der genossenschaftlichen Wohnformen sind folgende Absichten verbunden:

  • Gutes Preis-Leistungsverhältnis: Genossenschaften wollen mit ihren Liegenschaften keinen Profit erwirtschaften. Sie verrechnen nur eine "Kostenmiete", d.h. lediglich so viel, wie die Wohnung - inkl. Land, Baukosten, Unterhalt und Verwaltung - effektiv kostet. Damit wird ein besseres Preis-Leistungsverhältnis erzielt als im übrigen Wohnungsmarkt.
  • Der Spekulation entzogen: Die Liegenschaften der Genossenschaften dürfen nicht weiterverkauft werden. Sie sind der Spekulation entzogen und bleiben langfristig günstig.
  • Hohe Wohnsicherheit: Mitglieder der Genossenschaft geniessen als Mieterinnen und Mieter eine hohe Wohnsicherheit - nicht zuletzt durch die Beteiligung am Genossenschaftskapital: Sie haben ein Wohnrecht und man kann ihnen die Wohnung nicht einfach kündigen.
  • Mitbestimmung: Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter haben ein Mitbestimmungsrecht. Jedes Genossenschaftsmitglied wird an die Generalversammlung eingeladen und kann über wichtige Geschäfte abstimmen sowie die Mitglieder des Vorstandes wählen.
  • Mitwirkung und Mitgestaltung: Wer etwas verändern oder ein Projekt lancieren möchte, kann einen Antrag an die Generalversammlung stellen. Wer im Vorstand oder in einer Arbeitsgruppe mitwirkt, kann sein Wohnumfeld noch aktiver mitgestalten.
  • Aktives Gemeinschaftsleben: Es wird ein aktives Gemeinschaftsleben in der Siedlung angestrebt – beispielsweise mit gemeinsamen Anlässen, Freizeitangeboten und sozialen Dienstleistungen.

Mitgliedschaft

Wie die meisten Wohnbaugenossenschaften versteht sich auch die Genossenschaft für Wohnkultur als Mietergenossenschaft: Die Mieterinnen und Mieter sind gleichzeitig auch Mitglied der Genossenschaft. Wer eine Wohnung mieten will, kann dies nur als Mitglied tun. Den Mitgliedern stehen besondere Rechte zu, die gewöhnliche Mieterinnen und Mieter sonst nicht haben. Andererseits ist eine Mitgliedschaft mit zusätzlichen Pflichten verbunden, beispielsweise der Zeichnung von Anteilscheinen.

Finanzierung

Jede Person kann Genossenschafterin oder Genossenschafter werden. Auch, wenn er oder sie nicht in der Wohnsiedlung «am Chatzebach» lebt. Ein Genossenschaftsanteil kostet CHF 2'000 und berechtigt dazu, über die Geschicke der Genossenschaft mitbestimmen zu können. Genossenschafterinnen und Genossenschafter haben zudem die Möglichkeit, weiteres Genossenschaftskapital bis zu einem Betrag von zusätzlichen 100'000.- zu zeichnen.
Wer in eine Wohnung der Genossenschaft für Wohnkultur einzieht, wird Genossenschafterin/Genossenschafter und zeichnet Wohnungsanteile. So beteiligen sich die Mieterinnen und Mieter am Genossenschaftskapital und werden Miteigentümer der Wohnsiedlung.

Vorstand

Der Genossenschaftsvorstand setzt sich zusammen aus 5-7 Personen. Gegenwärtig sind es 5 Personen, vier davon leben in der Wohnsiedlung (je 2 Personen als MieterInnen bzw. EigentümerInnen).

Der fünfköpfige Vorstand ist aktuell (Juni 2023) wie folgt zusammengesetzt:

  • Christoph Käppeli (Präsident)
  • Monika Parolo (Vizepräsidentin)
  • Katrin Leuppi
  • Ursula Clémençon
  • Thomas Friedrich

Der Vorstand hat unter sich die folgenden Ressorts verteilt:

  • Geschäftsführung
  • Finanzen
  • Kommunikation
  • Siedlungsleben
  • Gebäude & Umgebung
  • Schnittstelle Verwaltung